Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Zeitlot Uhrmacherwerkstatt und unseren Kunden. Sie gelten für alle Reparaturaufträge und Dienstleistungen, die wir in unserer Werkstatt in Basel ausführen.
01
Begriffsdefinitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:
- Werkstatt / Wir / Uns — Zeitlot Uhrmacherwerkstatt, Spalenberg 14, 4051 Basel, Schweiz.
- Auftraggeber / Sie / Kunde — jede natürliche oder juristische Person, die uns ein Objekt zur Prüfung, Pflege oder Reparatur übergibt.
- Objekt / Stück — die Uhr, das Uhrwerk oder das uhrenbezogene Zubehör, das uns übergeben wird.
- Auftrag — der zwischen Auftraggeber und Werkstatt vereinbarte Umfang der zu erbringenden Leistung.
- Kostenvoranschlag — die schriftliche oder mündliche Schätzung des voraussichtlichen Arbeits- und Materialaufwands vor Auftragsausführung.
- AGB — diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
02
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Zeitlot Uhrmacherwerkstatt, insbesondere für die Annahme, Prüfung, Konservierung und Instandsetzung von Uhren sowie für sämtliche damit zusammenhängenden Beratungsleistungen.
Mit der Übergabe eines Objekts an die Werkstatt – persönlich, per Post oder auf anderem vereinbarten Weg – erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
Für Auftraggeber, die als Verbraucher im Sinne des schweizerischen Rechts handeln, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) ergänzend und vorrangig, soweit sie von diesen AGB abweichen.
03
Leistungsbeschreibung
Zeitlot führt handwerkliche Uhrmacherarbeiten durch. Zu unserem Leistungsumfang zählen unter anderem:
- Glas- und Kristallersatz (Acryl, Mineral, Saphir)
- Konservierung und Pflege von Zifferblättern und Zeigern
- Vollrevision von Taschenuhren und historischen Werken
- Sichtprüfung und Zustandsbewertung
- Beratung zur weiteren Pflege und Aufbewahrung
Der konkrete Leistungsumfang wird vor Ausführung schriftlich oder mündlich festgehalten. Wir führen keine Arbeiten aus, die den Wert oder die Unversehrtheit eines Stücks gefährden würden, ohne dies zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen zu haben.
04
Auftragserteilung
Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber nach Übergabe des Objekts und nach Erhalt des Kostenvoranschlags seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Diese Zustimmung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Ohne Zustimmung des Auftraggebers werden keine Arbeiten begonnen, die über eine erste Sichtprüfung hinausgehen. Die Sichtprüfung selbst ist in der Regel kostenfrei; sollte dafür ein Entgelt anfallen, wird dies vorab kommuniziert.
Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang bedürfen der beidseitigen Einigung. Stellt sich während der Arbeit heraus, dass der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenvoranschlag abweicht, informieren wir den Auftraggeber umgehend und holen eine erneute Freigabe ein.
05
Kostenvoranschlag und Preise
Kostenvoranschläge werden nach eingehender Prüfung des Objekts erstellt. Sie sind Schätzungen auf Grundlage des erkennbaren Zustands und können sich ändern, wenn verborgene Schäden oder unvorhergesehener Mehraufwand festgestellt werden.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Richtwerte für häufige Leistungen:
- Kristall- und Glasersatz: ab CHF 130
- Zifferblatt- und Zeigerkonservierung: ab CHF 340, Endpreis nach Umfangsklärung
- Vollrevision Taschenuhr: ab CHF 740
Der endgültige Preis wird erst nach abgeschlossener Diagnose und nach Ihrer Freigabe verbindlich festgelegt. Wir berechnen keine Kosten, die nicht zuvor besprochen wurden.
06
Zahlung
Die vereinbarte Vergütung wird bei Abholung des fertiggestellten Objekts fällig. Wir akzeptieren Barzahlung sowie gängige Debit- und Kreditkarten. Für grössere Auftragsvolumen kann nach Absprache eine Teilzahlung bei Auftragserteilung vereinbart werden.
Im Verzugsfall ist die Werkstatt berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht am Objekt auszuüben, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist. Dieses Recht steht der Werkstatt nach Art. 895 ZGB zu.
Bei unbezahlten Rechnungen behält sich die Werkstatt das Recht vor, nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist den Auftrag als beendet zu betrachten und das Objekt nach gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln.
07
Rückgabe und Abholung
Nach Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber schriftlich oder telefonisch über die Fertigstellung informiert. Das Objekt kann während der Werkstattöffnungszeiten abgeholt werden.
Für Taschenuhren und andere vollständig revidierte Stücke legen wir einen schriftlichen Bericht über die ausgeführten Arbeiten bei. Dieser ist als dauerhafter Nachweis für das Objekt gedacht.
Nimmt der Auftraggeber das Objekt nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung ab, obwohl er benachrichtigt wurde, kann die Werkstatt nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und Setzung einer angemessenen Nachfrist das Objekt nach den gesetzlichen Vorschriften verwerten.
Versand ist auf ausdrücklichen Wunsch möglich; Porto, Verpackung und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
08
Haftung
Wir gehen mit jedem uns anvertrauten Stück mit der gebotenen Sorgfalt eines Fachbetriebs um. Dennoch schliessen wir die Haftung für Schäden aus, die auf dem Zustand des Objekts vor Übergabe beruhen, insbesondere für verdeckte Materialermüdung, vorbestehende Risse oder alterungsbedingte Sprödigkeit von Werkstoffen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften wir nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
Der Wert von Objekten, die uns übergeben werden, liegt grundsätzlich in der Einschätzung des Auftraggebers. Wir empfehlen, besonders wertvolle Stücke vor der Übergabe entsprechend zu versichern.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
09
Gewährleistung
Für die von uns ausgeführten Arbeiten leisten wir eine Gewährleistung von zwölf Monaten ab Rückgabe des Objekts. Diese erstreckt sich auf Mängel, die auf einen Fehler unserer Werkstattarbeit zurückzuführen sind.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind:
- Schäden durch unsachgemässe Handhabung nach der Rückgabe
- Normale Abnutzung und Alterung
- Feuchtigkeits- oder Stossschäden nach Rückgabe
- Schäden durch eigenmächtige Eingriffe Dritter
Zur Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs wenden Sie sich bitte schriftlich an uns. Wir prüfen den gemeldeten Mangel und klären das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
10
Eigentumsrechte
Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er berechtigt ist, über das übergebene Objekt zu verfügen. Die Werkstatt prüft diese Eigenschaft nicht und übernimmt keine Haftung für etwaige Eigentumsstreitigkeiten.
Alle von uns erstellten Berichte, Dokumentationen und schriftlichen Unterlagen zu einem Auftrag sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (nDSG) sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar.
Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
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Streitbeilegung
Im Fall einer Meinungsverschiedenheit suchen wir zunächst das direkte Gespräch. Wir bitten Sie, sich in erster Linie schriftlich an uns zu wenden, damit wir eine einvernehmliche Lösung finden können.
Lässt sich keine Einigung erzielen, haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Kantons Basel-Stadt anzurufen oder andere gesetzlich vorgesehene Vermittlungsverfahren in Anspruch zu nehmen.
Diese AGB sowie alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Basel, Schweiz, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
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Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.
Änderungen: Wir behalten uns vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht und treten mit dem angegebenen Datum in Kraft. Für bereits erteilte Aufträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Gesamte Vereinbarung: Diese AGB sowie die schriftliche Auftragsbestätigung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Absprachen.
Verzicht: Das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung dieser AGB in einem Einzelfall stellt keinen dauerhaften Verzicht auf diese Bestimmung dar.
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Kontakt
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu einem laufenden Auftrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.